Privat
versichert
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben übernimmt Ihr Versicherungsträger die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel zu einem großen Teil. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Ich möchte betonen, dass ich nach den neuen Abrechnungsempfehlungen abrechne. Nutzen Sie bitte zur Leistungsabfrage bei Ihrer privaten Versicherung meine Honorarübersicht GOP.
Nach erfolgreicher Terminabstimmung folgt das Erstgespräch mit dem Ziel, ob eine psychische Erkrankung besteht, die einer Behandlung bedarf und wie diese aussehen soll oder ob bei der bestehenden Problematik Selbsthilfe- und Beratungsangebote genügen könnten. Zudem dient das Erstgespräch dazu zu überprüfen, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten vorstellbar ist.
Ich schreibe meine Rechnung ab der ersten Stunde (Erstgespräch) folglich basierend auf der Honorarvereinbarung GOP und Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Die Rechnung stelle ich immer an Sie. Das heißt Sie sind mein Vertragspartner und unabhängig von der Übernahme durch die private Krankenversicherung für die Begleichung zuständig.
