„Gesundheit ist die Fähigkeit , lieben und arbeiten zu können.“ SIGMUND FREUD

Kosten in der Privatpraxis

Ich behandle

Privatversicherte

Beihilfeberechtigte

Selbstzahler

Die Behandlungskosten können bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten direkt abgerechnet werden. Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) dar sowie seit dem 01.07.2024 eine zusätzliche Abrechnungsempfehlung.

NEU! Seit dem 01.07.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Auch die PBeaKK hat sich diesen Empfehlungen angeschlossen

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP (§2 GOÄ).

Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein könne Sie den Termin bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen. Andernfalls muss ich Ihnen die Behandlung leider anteilig in Rechnung stellen, sollte ich den Termin nicht anderweitig vergeben können.

Zahlungen werden in meiner Praxis gern per EC- Karte vorgenommen.

Dazu bereite ich die Rechnung gern vor,

sodass ich Ihnen diese direkt im Anschluss an die Therapiestunde zur Verfügung stellen kann.